Förderung für Geländer & Handläufe
Bis zu 4.180 € Zuschuss durch die Pflegekasse
Wohnumfeld verbessern – Zuschüsse einfach nutzen
Als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI bezuschusst Ihre Pflegekasse den Einbau von Handläufen oder Geländern – mit bis zu 4.180 € je Maßnahme. Diese Förderung hilft Ihnen oder Ihren Angehörigen, sicherer im Alltag zu leben. Besonders Menschen mit Pflegegrad 1 oder höher profitieren davon, ihr Zuhause mit einem barrierefreien Handlaufoder sicheren Geländer auszustatten.
So funktioniert die Förderung für Handläufe und Geländer
In nur sechs einfachen Schritten zur Förderung über die Pflegekasse – sicher, schnell und ohne Aufwand
Geländer und Handläufe erfüllen gleich zwei zentrale Aufgaben: Sie bieten Sicherheit im Alltag – etwa als Schutz vor Stürzen auf Treppen, Balkonen oder Rampen – und setzen gleichzeitig optische Akzente in der Architektur. Ob innen oder außen: Ein gut platzierter Handlauf oder ein stabiles Geländer schafft Sicherheit, Komfort und Stil – vor allem für Senioren oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Bei barrierefreiem Wohnen sind Handläufe und Geländer sogar förderfähig: Mit einem Pflegegrad kann die Pflegekasse bis zu 4.180 € Zuschuss für solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bewilligen. Wir beraten Sie gern zur passenden Förderung.
Doch auch gestalterisch sind Ihrer Fantasie kaum Grenzen gesetzt: Wir fertigen maßgeschneiderte Geländer und Handläufe aus Edelstahl, Stahl oder Aluminium – klassisch, modern oder individuell gebogen. Ob für das Treppenhaus, den Balkon, die Rampe oder den Eingangsbereich: Bei Metallbau Eßer finden Sie garantiert die passende Lösung.
Wichtig ist dabei nicht nur die Optik, sondern auch die Einhaltung aller technischen Vorschriften und DIN-Normen, z. B. DIN 18065 für Treppen oder DIN EN 1090-2 für tragende Metallkonstruktionen. Als zertifizierter Meisterbetrieb sorgen wir für fachgerechte Planung, Fertigung und Montage – sicher, langlebig und pflegeleicht.
Unser Versprechen: individuelle Beratung, höchste Qualität und komplette Projektbegleitung – vom ersten Gespräch bis zur fertigen Montage. Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich unverbindlich zu Ihrem neuen Geländer oder Handlauf beraten – auf Wunsch auch mit Förderung durch Ihre Pflegekasse!
Wohnumfeldverbesserung ‑ Zuschuss von der Pflegekasse beantragen
Anträge für Zuschüsse der Pflegekasse
Download Anträge
Hier finden Sie die passenden Antragsformulare der bekanntesten und größten Krankenkassen & Pflegekassen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie z. B. einen Geländer oder Handlauf.
Techniker Krankenkasse
Bramfelder Straße 140
22305 Hamburg
Tel. 0800 – 285 85 85
E-Mail: service@tk.de
DAK-Gesundheit Zentrale
Nagelsweg 27 – 31
20097 Hamburg
Tel. 040 – 236 48550
E-Mail: service@dak.de
Barmer Krankenkasse
Axel-Springer-Straße 44
10969 Berlin
Tel. 0800 – 333 1010
E-Mail: service@barmer.de
AOK-Bundesverband eGbR
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin
Tel. 030 – 346 46-0
E-Mail: AOK | E-Mail Portal
Allianz Krankenkasse
Königinstraße 28
80802 München
Tel. 089 – 89 3800-0
E-Mail: ALLIANZ | Portal
BKK EUREGIO
Boos-Fremery-Str. 66
52525 Heinsberg
Tel. 02452 – 9016-0
E-Mail: info@bkk-euregio.de
SBK Krankenkasse
Bramfelder Straße 140
22305 Hamburg
Tel. 0800 – 333 10 10
E-Mail: service@barmer.de
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum
Tel. 0234 304 – 0
E-Mail: zentrale@kbs.de
Metallbau Eßer – Ihr zertifizierter Meisterbetrieb seit 2014
Wir begleiten Sie von Anfang an – zuverlässig & kompetent:
Kostenfreie Beratung zur Handlauf-Förderung über die Pflegekasse
Unterstützung bei der Antragstellung für Geländer-Förderung NRW
Hochwertige Materialien für barrierefreie Treppenlösungen
Regionale Fertigung und Montage in Aachen, Düsseldorf und Köln
Unser Einsatzgebiet | StädteRegion Aachen, Düren und den Rhein-Erft-Kreis
Persönliche Fachberatung vor Ort
Zahlreiche Referenzfotos können bei Bedarf bei der Produktauswahl helfen. So sehen Sie sofort, ob Ihnen etwas gefällt oder nicht
Alles aus Meisterhand
Alle unsere Produkte werden vom einem Metallbaumeister und einem Schweißfachmann gefertigt
Maßgenaues Arbeiten
Modernste Maschinen ermöglichen exakte, maßgenaue und langlebige Arbeiten aus Stahl und Edelstahl
Planung und Arbeitsvorbereitung
Professionelle Arbeitsvorbereitung durch computerunterstützte Zeichnungs- und Planungsprogramme
Umweltschonende Verarbeitung
Unsere hochqualitative Edelstahlverarbeitung befindet sich auf dem neusten Stand und garantiert eine umweltschonende Verarbeitung
Maschinen und Gerätepark
Ein großer Maschinen- und Gerätepark inkl. eigenem Gerüst, ermöglicht ein sicheres und unkompliziertes montieren vor Ort
Schweißarbeiten vor Ort
Schweißarbeiten sind durch kompakte Schweißgeräte und ein Industriestromaggregat überall vor Ort möglich
Eigenes Lager
Durch die eigene Lagerhaltung von sämtlichen Rohstoffen kann schnell und flexibel gearbeitet werden
direkter Kontakt zu Uns
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Stefan Eßer Metallbau GmbH
Eichenstraße 34
52249 Eschweiler
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Wir helfen Ihnen gerne bei allen Belangen! Egal ob per E-Mail, Telefon oder unserem Kontaktformular.
FAQ - Häufige Kundenfragen
zu unseren Geländern und Handläufen
Antworten auf die wichtigsten Kundenthemen
Wer hat Anspruch auf die Förderung für Handläufe und Geländer?
Anspruch auf eine Förderung als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gemäß § 40 SGB XI haben Personen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben. Die Maßnahme muss dazu dienen, die Selbstständigkeit zu erhalten oder zu verbessern – z. B. durch einen Handlauf an einer Treppe, ein zusätzliches Geländer im Außenbereich oder die barrierefreie Gestaltung des Eingangsbereichs. Die Förderung kann sowohl von der pflegebedürftigen Person selbst als auch von Angehörigen beantragt werden, sofern der Pflegegrad nachgewiesen ist.
Wie hoch ist der Zuschuss für einen Handlauf oder ein Geländer über die Pflegekasse?
Die Pflegekasse kann bis zu 4.000 € je Maßnahme bezuschussen. Wenn mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt leben (z. B. Ehepaare mit Pflegegrad), kann sich der Zuschuss auf bis zu 16.000 € summieren. In Einzelfällen ist durch zusätzliche pauschale Zuschläge sogar ein Förderbetrag von bis zu 4.180 € pro Person möglich. Wichtig: Die Maßnahme muss genehmigt sein, bevor mit der Umsetzung begonnen wird.
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?
Neben einem vorhandenen Pflegegrad muss die geplante Maßnahme als notwendig und zweckmäßig gelten. Sie darf nicht durch andere Träger (z. B. Krankenkasse oder Unfallversicherung) abgedeckt sein. Die Maßnahme muss zudem geeignet sein, die Wohn- und Lebenssituation spürbar zu verbessern – etwa durch mehr Sicherheit beim Treppensteigen oder eigenständiges Betreten des Hauses.
Kann ich den Handlauf oder das Geländer auch nachträglich fördern lassen?
Nein. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Die Pflegekasse fördert nur Maßnahmen, die vor Beginn der Arbeiten beantragt und genehmigt wurden. Es ist daher sehr wichtig, vorab mit uns Kontakt aufzunehmen – wir helfen Ihnen gerne bei der korrekten Antragstellung, damit Sie kein Geld verschenken.
Was genau ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?
Dazu zählen bauliche Veränderungen im häuslichen Umfeld, die den Alltag von pflegebedürftigen Menschen erleichtern.
Beispiele sind:
Anbringen eines zusätzlichen Handlaufs an der Treppe,
Installation eines Geländers auf dem Balkon oder im Garten,
Einbau von Haltegriffen im Bad,
oder eine Rampe für Rollator oder Rollstuhl.
Diese Maßnahmen können einzeln oder kombiniert gefördert werden – sofern sie die Selbstständigkeit oder Pflege ermöglichen.
Was kostet ein Handlauf mit Montage durch Metallbau Eßer?
Die Kosten hängen ab von:
- Material-Länge (z. B. Edelstahl oder pulverbeschichtet)
- Montageaufwand vor Ort
Typische Fördermaßnahmen wie ein Handlauf im Treppenhaus oder ein Geländer am Hauseingang liegen meist vollständig im Rahmen der Förderung – für Sie entstehen dann keine zusätzlichen Kosten, sofern der Zuschuss genehmigt wurde.
Muss ich den Antrag selbst stellen oder übernimmt das Metallbau Eßer?
Grundsätzlich muss der Antrag vom pflegebedürftigen Menschen selbst oder dessen gesetzlicher Vertretung gestellt werden. Metallbau Eßer unterstützt Sie aktiv bei der Antragstellung – mit vorbereiteten Formularen, konkreten Formulierungsbeispielen und persönlicher Beratung.
Wie lange dauert die Genehmigung durch die Pflegekasse?
Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei 1 bis 3 Wochen, abhängig von der jeweiligen Pflegekasse und der Vollständigkeit des Antrags. Wir empfehlen, alle Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen – dadurch beschleunigt sich das Verfahren.
Was kann ich tun, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?
Sollte ein Antrag abgelehnt werden, kann innerhalb von vier Wochen ein formeller Widerspruch eingelegt werden. Metallbau Eßer unterstützt Sie in diesem Fall mit einer ergänzenden fachlichen Stellungnahme oder einer neuen Begründung. In vielen Fällen lässt sich die Entscheidung durch präzisere Angaben noch positiv beeinflussen.
Muss ich den Zuschuss versteuern oder zurückzahlen?
Nein – der Zuschuss zählt nicht als Einkommen und muss nicht versteuert werden. Auch eine Rückzahlungspflicht besteht nicht. Es handelt sich um eine zweckgebundene Einzelförderung nach § 40 SGB XI, die zur Verbesserung Ihres Wohnumfeldes dient und somit dauerhaft Ihnen bzw. der pflegebedürftigen Person zugutekommt.
Wo erhalte ich eine Notwendigkeitsbescheinigung, und warum ist diese sinnvoll?
Eine Notwendigkeitsbescheinigung für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt aus. Diese Bescheinigung bestätigt offiziell, dass die geplanten Maßnahmen – beispielsweise Handläufe oder Geländer – notwendig sind, um Ihre Wohnsituation barrierefrei zu gestalten. Mit der ärztlichen Bestätigung erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine finanzielle Förderung durch die Pflegekasse und erleichtern so den gesamten Antragsprozess.
Was unterscheidet unser Unternehmen von anderen Anbietern?
Bei uns stehen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen für ein barrierefreies Zuhause im Mittelpunkt. Wir legen größten Wert auf Qualität, Zuverlässigkeit und Einfühlungsvermögen für Ihre individuelle Situation. Unsere Handläufe und Geländer fertigen wir vollständig in eigener Herstellung – stets mit äußerster Präzision und hochwertiger Verarbeitung. Vorgefertigte minderwertige Systeme zum Kleben oder Stecken verwenden wir nicht. Stattdessen setzen wir auf maßgeschneiderte Lösungen, die optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind, um Ihre Wohnqualität nachhaltig zu verbessern.












